Kosten und Erstattung - Osteopathie, osteopathische Pädiatrie, Akupunktur

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Eine Kostenübernahme, bzw. die Erstattung der Behandlungskosten für Osteopathie ist in Deutschland durch jede Versicherung unterschiedlich geregelt.

Gesetzliche Krankenkassen

Bereits viele gesetzliche Kassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für Osteopathie, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung, die als Rezept ausgestellt wird.
Wir bitten Sie, sich bereits im Vorfeld über die Erstattung der Kosten zu erkundigen.

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen

Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten vollständig oder zu großen Teilen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

Voraussetzungen für eine Erstattung / Abrechnung

Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch eine qualifizierte Ausbildung des/der Therapeuten/in erfolgt. Das Osteopathie Centrum Augsburg erfüllt diese geforderten Qualitätsstandards als Mitglied des 'Verbandes der Osteopathen Deutschland' (VOD).
Die Abrechnung des Osteopathie Centrum Augsburg erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).




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